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Finanzierung


Die Finanzierung eines Platzes übernimmt nach sozialrechtlicher Prüfung der zuständige Sozialhilfeträger. Es gilt das Wohnortprinzip. Eine Kostenzusage ist vor Einzug erforderlich. Zur Prüfung, ob Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht, wendet der Sozialhilfeträger in Brandenburg ein bestimmtes Verfahren an, das den individuellen Bedarf an personeller Unterstützung festlegt. Mit Hilfe dieser Fragen können Sie sich vorbereiten. Wir unterstützen Sie gern. Wenn Sie sich über das Verfahren informieren möchten, klicken Sie bitte auf folgende Dokumente:
| Erfassung der Ausgangssituation von Menschen mit Behinderung | |
| Hinweise zum Verständnis des Fragebogens zum „Hilfebedarf“ |